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Unser Service in der Hauswirtschaft

Unsere Leistungen

  • Reinigung der Wohnung

  • Übernahme der Kehrwoche

  • Fenster putzen

  • Wäsche waschen und bügeln

  • Teppichreinigung

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Ihre Wunschleistung ist noch nicht dabei? Jeder Haushalt ist anders, daher übernehmen wir natürlich auch ganz individuell anfallende Aufgaben.

Wir bieten diese Leistungen auch im Rahmen des Entlastungsbetrages nach §45 a SGB XI an!

Ihre Vorteile

  • Entlastung der Angehörigen

  • Steigerung des individuellen Wohlbefindens

  • Verbesserung der Lebensqualität

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​Bei Vorliegen einer Pflegestufe können unsere Leistungen im Rahmen des Entlastungsbetrages nach § 45 a SGB XI direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden.

 

Natürlich können Sie unsere Leistungen auch ohne vorliegen einer Pflegestufe für sich oder Ihre Angehörigen beanspruchen.​​​

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