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Unser Service in der Hauswirtschaft

Unsere Leistungen

  • Reinigung der Wohnung

  • Übernahme der Kehrwoche

  • Fenster putzen

  • Wäsche waschen und bügeln

  • Teppichreinigung

Ihre Wunschleistung ist noch nicht dabei? Jeder Haushalt ist anders, daher übernehmen wir natürlich auch ganz individuell anfallende Aufgaben.

Wir bieten diese Leistungen auch im Rahmen des Entlastungsbetrages nach §45 a SGB XI an!

Ihre Vorteile

  • Entlastung der Angehörigen

  • Steigerung des individuellen Wohlbefindens

  • Verbesserung der Lebensqualität

Bei Vorliegen einer Pflegestufe können unsere Leistungen im Rahmen des Entlastungsbetrages nach § 45 a SGB XI direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden.

 

Natürlich können Sie unsere Leistungen auch ohne vorliegen einer Pflegestufe für sich oder Ihre Angehörigen beanspruchen.​​​

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